


Kooperation
Zahnärztekammer Niedersachsen
Münzstr. 9
38100 Braunschweig
Zahnmedizinische Fachangestellte/ Zahnmedizinischer Fachangestellter
Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten/ zum Zahnmedizinischen Fachangestellten dauert drei Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt (duales System).
Tätigkeitsbereiche
Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten in der Regel in niedergelassenen Zahnarztpraxen, möglich ist die betriebliche Ausbildung aber auch in Krankenhäusern.
Hauptaufgabe der Zahnmedizinischen Fachangestellten/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Betreuung der Patientinnen und Patienten und die Unterstützung der Zahnärztin/des Zahnarztes in Behandlungsassistenz und bei verwaltungstechnischen Aufgaben.
Erwartungen an die Auszubildenden
Persönliche Voraussetzungen
Freude im Umgang mit Menschen und ein damit verbundenes hohes Maß an Einfühlungsvermögen sollten als Grundeinstellung vorhanden sein, wenn Sie den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ausüben möchten. Das Arbeitsverhalten einer Zahnmedizinischen Fachangestellten/eines Zahnmedizinischen Fachangestellten sollte darüber hinaus geprägt sein durch Geduld und Belastbarkeit in Stresssituationen, Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Bereitschaft zur Teamarbeit.
Schulische Voraussetzungen
Es ist rechtlich keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Einzige Voraussetzung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zwischen der Ausbildungspraxis und der bzw. dem Auszubildenden.
Ausbildung in der Schule
Berufsschultage
Folgende Unterrichtstage und Wochenstunden sind für die Zahnmedizinische Fachangestellte/ den Zahnmedizinischen Fachangestellten geplant:
| Jahrgangs- stufen |
Wochen- stunden |
Berufsschultage |
| Grundstufe | 18 |
Mittwoch (1. Berufsschultag) und ein 2. Berufsschultag |
| Fachstufe 1 | 9 |
Unterricht an einem Berufsschultag |
| Fachstufe 2 | 9 |
Unterricht an einem Berufsschultag |
Befreiung vom Berufsschulunterricht
Grundsätzlich ist eine Befreiung vom Berufsschulunterricht nicht möglich. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Sonderurlaub gestellt werden.
Schulische Inhalte
Berufsübergreifender Lernbereich
| Unterrichtsfächer | Grundst. Std./Wo. | Fachst. 1 Std./Wo. | Fachst. 2 Std./Wo. |
| Deutsch/ Kommunikation |
2 | 1 | 1 |
| Fremdsprache/ Kommunikation |
2 | ||
| Politik | 2 | 1 | 1 |
| Sport | 2 | ||
| Religion | 2 | ||
Berufsbezogener Lernbereich
| Nr. | Lernfelder | Std./Wo. |
| Grundstufe | ||
| 1 | Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren | |
| 2 | Patienten empfangen und begleiten | |
| 3 | Praxishygiene organisieren | |
| 4 | Kariestherapie begleiten | |
| 5 | Endodontische Behandlungen begleiten | |
| Fachstufe 1 | ||
| 6 | Praxisabläufe organisieren | |
| 7 | Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten | |
| 8 | Chirurgische Behandlungen begleiten | |
| 9 | Waren beschaffen und verwalten | |
| Fachstufe 2 | ||
| 10 | Behandlungen von Erkrankungen der Mundhöhle und des Zahnhalteapparates begleiten, Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen vorbereiten | |
| 11 | Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen | |
| 12 | Prothetische Behandlungen begleiten | |
| 13 | Praxisprozesse mitgestalten | |
Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen werden allgemeine Fähigkeiten humaner und sozialer Art vermittelt. Dabei hat die Berufsschule zum Ziel Möglichkeiten zu eröffnen, berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft zu entwickeln.
Prüfungen
Für die Durchführung der folgenden Prüfungen ist die Zahnärztekammer Niedersachsen in 30519 Hannover, Zeißstr. 11a, Tel. 0511 833910, zuständig.
Zwischenprüfungen
Die Zwischenprüfung findet in der Fachstufe 1, in der Regel im Februar/März statt. In der Zwischenprüfung werden Fertigkeiten und Kenntnisse in der Durchführung von Hygienemaßnahmen, Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen, Assistenz bei konservierenden und chirurgischen Behandlungen und Anwendung von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen überprüft. Sie wird schriftlich im zeitlichen Rahmen von 120 Minuten durchgeführt.
Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfung wird zum jeweiligen Schuljahresende abgehalten. Im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung werden folgende Bereiche geprüft:
- Behandlungsassistenz: 150 Minuten
- Abrechnungswesen: 90 Minuten
- Praxisorganisation und -verwaltung: 60 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Zeugnisse
Zeugnisse werden zum Schuljahresende ausgestellt, Halbjahreszeugnisse werden in der Berufsschule nicht ausgegeben.
Erwerb allgemein bildender Abschlüsse durch den Besuch der Berufsschule
Mit dem Erwerb des Berufsschulabschlusses und Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss haben, den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss. Um den Erweiterten Sekundarabschluss I zu erwerben, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Erwerb des Berufsschulabschlusses
- Erfolgreiche Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer
- Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis, bei mindestens befriedigenden Leistungen in Deutsch, Englisch und im Berufsspezifischen Unterricht
Ausbildersprechtag
Im Februar jeden Jahres findet ein Ausbildersprechtag statt. Hier kann ein Austausch über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie über deren Arbeits- und Sozialverhalten stattfinden.
