Anne Henke-Klie

Kontakt

Anne Henke-Klie , OStR´
Teamleitung

0531 4704184 E-Mail schreiben
Apothekerkammer Niedersachsen

Kooperation

Apothekerkammer Niedersachsen
An der Markuskirche 4
30163 Hannover

Kontaktdaten der Sachbearbeiterin und der Ausbildungsberaterin

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte/ Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter

Die Ausbildung zur/ zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten dauert drei Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt (duales System).

Tätigkeitsbereiche

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte arbeiten in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, im pharmazeutischen Großhandel und in der pharmazeutischen Industrie.

In der Apotheke ist die/ der PKA vorrangig im kaufmännischen und organisatorischen Bereich beschäftigt.

Mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung erwirbt die/der PKA den Sachkundenachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheke und die eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln.

Erwartungen an die Auszubildenden

Persönliche Voraussetzungen

Die Arbeit in einer Apotheke setzt ein besonderes Interesse an kaufmännischen und pharmazeutischen Sachverhalten sowie am Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationssystemen voraus. Bei der Betreuung des Warenlagers, der Büroorganisation und des Rechnungswesens sind Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit erforderlich.

Wichtige Eigenschaften einer/ eines PKA sind auch die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Teamarbeit, Fähigkeiten im Umgang mit Außendienstmitarbeitern und Kunden, Kreativität bei der Warenpräsentation sowie Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft.

Schulische Voraussetzungen

Es ist rechtlich keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Die einzige Voraussetzung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages.

Ausbildung in der Schule

Berufsschultage

Wochenstunden
Berufsschultage
18
2
9
1
9
1

Befreiung vom Berufsschulunterricht

Grundsätzlich ist eine Befreiung vom Berufsschulunterricht nicht möglich. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Sonderurlaub gestellt werden, ein entsprechendes Formular liegt in der Schule vor.

Schulische Inhalte

Berufsübergreifender Lernbereich

Grundst. Std./Wo. Fachst. 1 Std./Wo.
Fachst. 2 Std./Wo.
2 1
1
2    
2 1
1
2    
2    

Berufsbezogener Lernbereich

Lernfeld
Wirtschaftliches Handeln und seine rechtlichen Grundlagen
Maße, Gewichte und Berechnungsverfahren in Apotheken
Basisarbeiten der Warenbewirtschaftung
Informationen über EDV empfangen, versenden und bearbeiten
Der Umgang mit Arzneimitteln als Ware besonderer Art
Der Umgang mit Drogen und Chemikalien
Marketing in der Apotheke
Waren- und Zahlungsverkehr durchführen
Betriebliche Wertströme erfassen und bearbeiten
Abgabe von Verbandmitteln, Krankenpflegeartikeln und Medizinprodukten
Kunden in Fragen der Ernährung und Diätetik beraten
Kunden in Fragen der Haut und Hautpflege beraten
Die Apotheke als Wirtschaftsunternehmen
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Prüfungen

Für die Durchführung folgender Prüfungen ist die Apothekerkammer Niedersachsen in 30163 Hannover, An der Markuskirche 4, Tel. 0511-39099-0, zuständig.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet in der Fachstufe 1 (2. Ausbildungsjahr) im November statt und dauert 120 Minuten. Geprüft werden berufsbezogene Kenntnisse und praktische Erfahrungen.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet zum Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsfächern:

  • Apothekenbetriebslehre: 90 Minuten
  • Warensortimente und Verkauf: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Die praktische Prüfung einschließlich des Prüfungsgesprächs soll höchstens 90 Minuten dauern. Es werden komplexe, praxisorientierte Aufgaben aus den Prüfungsfächern Warenbewirtschaftung (z. B. Bearbeitung einer Warensendung) und Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung (z. B. Abfassen von Tee) bearbeitet.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung findet nur dann statt, wenn es für das Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich ist.

Zeugnisse

Zeugnisse werden zum Schuljahresende ausgestellt, Halbjahreszeugnisse werden in der Berufsschule nicht ausgegeben.

Besondere Veranstaltungen

In den ersten Unterrichtswochen der Grundstufe findet ein Lernseminar statt, in dem die Schülerinnen und Schüler verschiedene Lern- und Arbeitstechniken kennen lernen.

Das Team PKA der HES führt für die Schülerinnen/ Schüler der Fachstufe 1 in Zusammenarbeit mit einer Referentin eine zertifizierte Fortbildung zum Thema "Kompressionstherapie" durch.

Der für die Abschlussprüfung erforderliche Erste-Hilfe-Kurs wird in Zusammenarbeit mit einer Hilfsorganisation (z. B. Malteser Hilfsdienst) im 2. Ausbildungsjahr organisiert.

Im November jeden Jahres findet an der HES ein Informationstag statt, an dem die Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten ihren Ausbildungsberuf präsentieren.

Exkursionen

Im Rahmen des Berufsschulunterrichts werden ausbildungsbegleitende Besichtigungen durchgeführt, z. B. Besichtigung der Pharma-Großhandlung Kehr, des Arzneipflanzengartens, der Apotheke des Städtischen Klinikums Celler Straße.

Erwerb allgemein bildender Abschlüsse durch den Besuch der Berufsschule

Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem Berufsschulabschluss und der erfolgreichen Abschlussprüfung vor der Apothekerkammer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.

Erweiterter Sekundarabschluss I

Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem Berufsschulabschluss und bestandener Abschlussprüfung vor der Apothekerkammer sowie einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis den Erweiterten Sekundarabschluss I, bei mindestens befriedigenden Leistungen in Deutsch, Englisch und im Berufsspezifischen Unterricht.

Ausbildersprechtag

Im Februar jeden Jahres findet ein Ausbildersprechtag statt. Hier kann ein Austausch über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie über deren Arbeits- und Sozialverhalten stattfinden.