Heike Rapp-Willimek

Kontakt

Heike Rapp-Willimek ,OStR´
Teamleitung

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Ärztekammer Niedersachsen

Kooperation

Ärztekammer Niedersachsen
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig

Kontaktdaten der Sachbearbeiterin und der Ausbildungsberaterin

Medizinische Fachangestellte/ Medizinischer Fachangestellter

Die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/ zum Medizinischen Fachangestellten dauert drei Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt (Duales System).

Tätigkeitsbereiche

Medizinische Fachangestellte arbeiten in der Regel in niedergelassenen Arztpraxen mit unterschiedlicher Fachrichtung. Möglich ist die betriebliche Ausbildung aber auch in Krankenhäusern oder beim Gesundheitsamt.

Hauptaufgabe der Medizinischen Fachangestellten/ des Medizinischen Fachangestellten ist die Betreuung der Patientinnen und Patienten und die Unterstützung der Ärztin/des Arztes in Assistenz und bei verwaltungstechnischen Aufgaben.

Erwartungen an die Auszubildenden

Persönliche Voraussetzungen

Freude im Umgang mit Menschen, Interesse und Verständnis für ihre Probleme und Bedürfnisse und ein damit verbundenes hohes Maß an Einfühlungsvermögen sollten als Grundeinstellung vorhanden sein, wenn Sie den Beruf der Medizinischen Fachangestellten/ des Medizinischen Fachangestellten ausüben möchten.

Das Arbeitsverhalten einer Medizinischen Fachangestellten/eines Medizinischen Fachangestellten sollte darüber hinaus auch geprägt sein durch Geduld und Belastbarkeit in Stresssituationen, Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Bereitschaft zur Teamarbeit. Das Interesse an medizinischen Themen und verwaltenden Tätigkeiten ist Grundvoraussetzung für diesen Beruf.

Schulische Voraussetzungen

Es ist rechtlich keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Einzige Voraussetzung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages.

Ausbildung in der Schule

Berufsschultage

Folgende Unterrichtstage und Wochenstunden sind für die Medizinische Fachangestellte/ den Medizinischen Fachangestellten geplant:

Wochen-
stunden
Berufsschultage
18
Mittwoch (1. Berufsschultag) und ein 2. Berufsschultag
9
Unterricht an einem Berufsschultag
9
Unterricht an einem Berufsschultag

Befreiung vom Berufsschulunterricht

Grundsätzlich ist eine Befreiung vom Berufsschulunterricht nicht möglich. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Sonderurlaub gestellt werden, ein entsprechendes Formular liegt in der Schule vor.

Schulische Inhalte

Berufsübergreifender Lernbereich

Grundst. Std./Wo. Fachst. 1 Std./Wo.
Fachst. 2 Std./Wo.
2 1
1
2    
2 1
1
2    
2    

Berufsbezogener Lernbereich

 
Grundstufe
Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
Patienten empfangen und begleiten
Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren
Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren
Fachstufe 1
Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
Waren beschaffen und verwalten
Praxisabläufe im Team organisieren
Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Urogenitalsystems begleiten
Fachstufe 1
Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Verdauungssystems begleiten
Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und Wunden versorgen
Patienten bei der Prävention begleiten
Berufliche Perspektiven entwickeln

Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen werden allgemeine Fähigkeiten humaner und sozialer Art vermittelt.

Dabei hat die Berufsschule zum Ziel Möglichkeiten zu eröffnen, berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft zu entwickeln.

Prüfungen

Für die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung ist die Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Braunschweig (An der Petrikirche 1, 38100 Braunschweig, Tel. 0531/2414-0) zuständig.

Der für die Abschlussprüfung erforderliche Erste-Hilfe-Kurs wird von den Auszubildenden selbstständig im 3. Ausbildungsjahr organisiert.

Zeugnisse

Zeugnisse werden zum Schuljahresende ausgestellt, Halbjahreszeugnisse werden in der Berufsschule nicht ausgegeben.

Besondere Veranstaltungen

Im November jeden Jahres findet an der Helene-Engelbrecht-Schule ein Informationstag statt, an dem die Medizinischen Fachangestellten ihren Ausbildungsberuf präsentieren.

Erwerb allgemein bildender Abschlüsse durch den Abschluss der Berufsausbildung

Um den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss zu erwerben, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  1. Erwerb des Berufschulabschlusses
  2. Erfolgreiche Abschlussprüfung vor der Ärztekammer

Um den Erweiterten Sekundarabschluss I zu erwerben, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  1. Erwerb des Berufsschulabschlusses
  2. Erfolgreiche Abschlussprüfung vor der Ärztekammer
  3. Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis, bei mindestens befriedigenden Leistungen in Deutsch, Englisch und im Berufsspezifischen Unterricht.

Ausbildersprechtag

Im Februar jeden Jahres findet ein Ausbildersprechtag statt. Hier kann ein Austausch über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie über deren Arbeits- und Sozialverhalten stattfinden.