Andreas Bak

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Regina Dahms , StR'
Teamleitung

3-jährige Fachschule Heilerziehungspflege

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Fachschule Heilerziehungspflege

Die dreijährige Ausbildung an der Fachschule Heilerziehungspflege ist eine nach der Niedersächsischen Verordnung über Berufsbildende Schulen geregelte Berufsausbildung.

Sie gliedert sich in einen theoretischen Teil mit 2400 Unterrichtsstunden und in einen praktischen Teil mit 1200 Zeitstunden. Ausbildungsbeginn ist der 1. August eines jeden Jahres.

Welche Ziele verfolgt diese Berufsausbildung?

Die Ausbildung vermittelt "die für die Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin/ eines Heilerziehungspflegers erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen ..., um den vielfältigen Anforderungen des komplexen heilerziehungspflegerischen Handlungsfeldes gerecht zu werden. Dabei kommt der Professionalisierung als Fachkraft für das breite Tätigkeitsfeld der Behindertenhilfe eine besondere Bedeutung zu. Im Verlauf der Ausbildung ist die Fähigkeit zu entwickeln, eigenverantwortlich und zielorientiert bei Menschen mit Behinderungen Erziehungs-, Pflege-, Förderungs- und Bildungsprozesse zu begleiten und zu entwickeln." (Rahmenrichtlinien für das Fach Berufsbezogener Unterricht in der Fachschule Heilerziehungspflege, 2003)

Welche Erwartungen werden an die Schülerinnen und Schüler gestellt?

Die Bereitschaft Menschen in ihrer Individualität zu respektieren, ist Grundvoraussetzung für die Ausübung des Berufes als Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger. Der Umgang mit Menschen mit Behinderungen verlangt hohes Einfühlungsvermögen, großes Verantwortungsbewusstsein und Offenheit für neue Erfahrungen. Die teilweise große Nähe, die sich in der Begleitung dieser Menschen ergeben kann, setzt die Bereitschaft voraus, das eigene Verhalten und die eigenen Handlungen stets verantwortungsvoll zu reflektieren.

Wir erwarten, dass die Schülerinnen und Schüler Verantwortung für den eigenen Lernprozess übernehmen und bereit sind, mit anderen eigenständig und eigenverantwortlich zusammenzuarbeiten.

Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?

Voraussetzungen sind u. a.

  1. der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand und
    a) der erfolgreiche Besuch einer einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege - Schwerpunkt Persönliche Assistenz -, oder
    b) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand

    oder
  2. eine Hochschulzugangsberechtigung und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum von 400 Zeitstunden.
Der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Erweitertes Führungszeugnis § 30 BZRG) sowie der gesundheitlichen Eignung muss bei Beginn der Ausbildung vorliegen, nachdem die Bewerberin bzw. der Bewerber die Zusage eines Schulplatzes erhalten hat. Den Vordruck für die Beantragung des Führungszeugnisses sowie für den Nachweis des Immunschutzes erhalten Sie bei Zusage des Schulplatzes.

Wie wird der Unterricht organisiert?

Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in Theorie- und Praxisblöcke. Sie beginnt mit den Einführungstagen und einem längeren Theorieblock.
Der Unterricht wird an vier Tagen in der Woche erteilt, so dass Zeit bleibt, zusätzlich zu den verpflichtenden praktischen Einsätzen praktische Erfahrung in selbst gewählten Bereichen der Behindertenhilfe zu sammeln. Insgesamt müssen die Schülerinnen und Schüler 1200 Zeitstunden praktische Ausbildung nachweisen. Diese praktischen Einsätze werden in unterschiedlichen Einrichtungen der Behindertenhilfe durchgeführt.

Welcher Unterricht wird erteilt?

Berufsidentität und Qualitätssicherung
mit den Lernfeldern
Die berufliche Identität entwickeln und professionelle Perspektiven entwickeln
Heilerziehungspflegerische Arbeit organisieren und koordinieren sowie Qualität sichern
Heilerziehungspflegerische Begleitung und Pflege
mit dem Lernfeld
Menschen mit Behinderung individuell und situationsbezogen begleiten und pflegen
Lebenswelten und Beziehungen
mit den Lernfeldern
Mit Menschen mit Behinderung Lebenswelten strukturieren und gestalten
Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
Heilerziehungspflegerische Konzepte
und Prozessplanung
mit den Lernfeldern
Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen und evaluieren sowie umfassend dokumentieren
Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden
Optionale Lernangebote

Welche praktischen Anteile sind in der Ausbildung enthalten?

Insgesamt müssen die Schülerinnen und Schüler 1200 Zeitstunden praktische Ausbildung nachweisen. Diese Praxiseinsätze werden im Bereich der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung, im Bereich der Arbeit mit Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und im Bereich mit Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf absolviert. Die Schülerinnen und Schüler lernen im Verlauf der Ausbildung unterschiedliche Einrichtungen kennen und sammeln Erfahrungen mit Menschen aller Alterstufen.

Im Anschluss an jeden Praxisblock findet eine mehrtägige Seminarfahrt statt. In diesem Rahmen reflektieren die Schülerinnen und Schüler ihre Praxiserfahrungen unter einem bestimmten Thema.

Im ersten Ausbildungsjahr absolvieren die Schülerinnen und Schüler von Januar bis März einen zehnwöchigen Praxisblock. Im zweiten Ausbildungsjahr folgt ebenfalls ein zwölfwöchiger Praxisblock: von Oktober bis Dezember. Die praktische Ausbildung im dritten Jahr ist aufgeteilt in zwei sechswöchige Blöcke; der erste Block findet im August/ September statt, der zweite im Mai/ Juni. In dieser Zeit erfolgt auch die praktische Prüfung. Grundsätzlich können die Praxiszeiten auch teilweise in den Ferien liegen.

Welche Berechtigungen ergeben sich mit dem Abschluss?

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der fachliche Nachweis für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger" erbracht, und die Schülerinnen und Schüler erwerben darüber hinaus die Fachhochschulreife. Nicht zuletzt erfüllen die Schülerinnen und Schüler bei erfolgreichem Abschluss die Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 3 der Berufsfachschule Altenpflege.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Zulassung zum Beruf?

Neben dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung als Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger sind zur beruflichen Zulassung sowohl

  • der Nachweis der persönlichen Eignung durch ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine ärztliche Bescheinigung.

erforderlich.

Welche Ausgaben können entstehen?

Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Im Anschluss an jeden Praxisblock findet eine mehrtägige Seminarfahrt statt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Die Kosten belaufen sich auf ca. 60,- € bis 90,- €.
Es entstehen darüber hinaus die üblichen Ausgaben u. a. für Lernmittel, Materialien, Erste-Hilfe-Kurs, Verpflegungskosten für hauswirtschaftlichen Unterricht, Besichtigungen, Exkursionen.
Eine Vergütung im praktischen Einsatz wird nicht gezahlt.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einbezogen.

Wann und wo melde ich mich an?

Anmeldung

Vom 01. bis zum 20. Februar eines jeden Jahres

Helene-Engelbrecht-Schule

Reichsstraße 31 - 34
38100 Braunschweig

Telefon: 0531 4704184 oder 4704185
Fax: 0531 4704188

Öffnungszeiten des Geschäftszimmers

Montag bis Donnerstag 7:30 bis 15:45 Uhr
Freitag 7:30 bis 13:30 Uhr

Ein Anmeldeformular ist über das Geschäftszimmer oder auf unserer Website im Bereich Wichtige Formulare erhältlich.

Mit der Anmeldung sind einzureichen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses der allgemein- und berufsbildenden Schule
  • Beglaubigte Kopien von Zeugnissen der Berufsausbildung bzw. der Nachweis zur Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen (z.B. FSJ-, Zivi- oder BSJ-Bescheinigungen)