

Kontakt
Andreas Bak, OStR
Teamleitung
3-jährige Berufsfachschule Altenpflege
0531 4704184 E-Mail schreibenBerufsfachschule Altenpflege
Die dreijährige Ausbildung an der Berufsfachschule Altenpflege ist eine, nach dem Altenpflegegesetz des Bundes und der Niedersächsischen Verordnung über Berufsbildende Schulen, geregelte Berufsausbildung.
Die Ausbildung der Altenpflege gliedert sich in einen theoretischen Teil mit 2400 Unterrichtsstunden und einen praktischen Teil mit 2500 Zeitstunden. Ausbildungsbeginn ist der 1. August eines jeden Jahres.
Welche Ziele verfolgt die Ausbildung?
Die Ausbildung vermittelt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, (...) "die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich ist." (Altenpflegegesetz vom 17. Nov. 2002). Neben dem Erwerb theoretischer und praktischer Kompetenzen in der medizinisch-pflegerischen Versorgung geht es darum,
- Beratungskompetenzen gegenüber Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen aber auch assistierenden Pflegekräften zu entwickeln,
- an Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegequalität mitzuwirken,
- alte Menschen in persönlichen und sozialen Angelegenheiten zu beraten und zu betreuen und
- Sterbende in ihrer letzten Lebensphase umfassend zu begleiten.
Welche Erwartungen werden an die Schülerinnen und Schüler gestellt?
Die Bereitschaft, Menschen in ihrer Individualität zu respektieren, ist Grundvoraussetzung für die Ausübung des Berufes als Altenpflegerin und Altenpfleger. Der Umgang mit Menschen verlangt hohes Einfühlungsvermögen, großes Verantwortungsbewusstsein und Offenheit für neue Erfahrungen. Die teilweise große Nähe, die sich in der Pflege, Begleitung und Betreuung von alten Menschen ergeben kann, setzt die Bereitschaft voraus, das eigene Verhalten und die eigenen Handlungen stets verantwortungsvoll zu reflektieren.
Wir erwarten, dass die Schülerinnen und Schüler die Verantwortung für den eigenen Lernprozess übernehmen und bereit sind, mit anderen eigenständig und eigenverantwortlich zusammenzuarbeiten.
Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?
Voraussetzungen sind u. a.
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, einen anderen gleichwertigen Bildungsstand oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert,
- die bestandene Abschlussprüfung an der Berufsfachschule - Altenpflegehilfe - oder
- die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin bzw. Krankenpflegehelfer.
Der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Erweitertes Führungszeugnis §30a BZRG) sowie der gesundheitlichen Eignung muss bei Beginn der Ausbildung vorliegen, nachdem die Bewerberin bzw. der Bewerber die Zusage eines Schulplatzes erhalten hat. Den Vordruck für die Beantragung des Führungszeugnisses sowie für den Nachweis des Immunschutzes erhalten Sie bei Zusage des Schulplatzes.
Zur Aufnahme ist zusätzlich ein Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer stationären oder ambulanten Einrichtung der Altenpflege vorzulegen. Dieser Platz für die praktische Ausbildung soll in der Stadt/Region Braunschweig liegen.
Wie wird der Unterricht organisiert?
Die theoretische Ausbildung beginnt mit einem vierwöchigen Einführungsblock. Danach wird der Unterricht an zwei Unterrichtstagen pro Woche mit je 8 Unterrichtsstunden durchgeführt. Ein zweiter vierwöchiger Theorieblock folgt im zweiten Halbjahr.
Welcher Unterricht wird erteilt?
| Berufsübergreifender Lernbereich |
| Deutsch/Kommunikation Englisch/Kommunikation Politik Religion |
| Berufsbezogener Lernbereich - Theorie und schulische Praxis |
|
| 1. | Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege |
| mit den Lernfeldern | |
| 1.1 | Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen |
| 1.2 | Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren |
| 1.3 | Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen |
| 1.4 | Anleiten, beraten und Gespräche führen |
| 1.5 | Bei der medizinischen Diagnostik mitwirken |
| 2. | Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung |
| mit den Lernfeldern | |
| 2.1 | Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen |
| 2.2 | Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen |
| 2.3 | Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen |
| 3. | Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit |
| mit den Lernfeldern | |
| 3.1 | Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen |
| 3.2 | An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken |
| 4. | Altenpflege als Beruf |
| mit dem Lernfeld | |
| 4.1 | Altenpflege als Beruf ausüben |
| Optionale Lernangebote | |
| Berufsbezogener Lernbereich - Praxis | |
| Praxis Altenpflege und Altenhilfe | |
Welche praktischen Anteile sind in der Ausbildung enthalten?
- Insgesamt 2500 Stunden praktischer Ausbildung, davon
- 2000 Stunden in stationären und/oder ambulanten Versorgungsformen der Altenhilfe/-pflege (Ausbildungsbetrieb).
- zwei mindestens sechswöchige Praktika in weiteren Bereichen der Altenhilfe im zweiten/dritten Ausbildungsjahr.
Welche Berechtigungen ergeben sich mit dem Abschluss?
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der fachliche Nachweis für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin/ Altenpfleger erbracht.
Dies ermöglicht neben der Ausübung des Berufes auch den Zugang zu Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit-Pflege (BBS4).
Welche Voraussetzungen bestehen für die Zulassung zum Beruf?
Neben dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung als Altenpflegerin/ Altenpfleger sind zur beruflichen Zulassung erforderlich,
- der Nachweis der persönlichen Eignung durch ein polizeiliches Führungszeugnis,
- der Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine ärztliche Bescheinigung.
Welche Ausgaben können entstehen?
Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Es finden mehrtägige verpflichtende Seminarfahrten statt (ca. 80,- €). Es entstehen darüber hinaus die üblichen Ausgaben u. a. für Lernmittel, Materialien, Verpflegungskosten für hauswirtschaftlichen Unterricht, Besichtigungen, Exkursionen.
Wann und wo melde ich mich an?
Anmeldung
1. bis 20. Februar (darüber hinaus auf Nachfrage)
Helene-Engelbrecht-Schule
Reichsstraße 31 - 34
38100 Braunschweig
Telefon: 0531 4704184 oder 4704185
Fax: 0531 4704188
Öffnungszeiten des Geschäftszimmers
Montag bis Donnerstag 7:30 bis 15:45 Uhr
Freitag 7:30 bis 13:30 Uhr
Ein Anmeldeformular ist über das Geschäftszimmer oder auf unserer Website im Bereich Wichtige Formulare erhältlich.
Mit der Anmeldung sind einzureichen:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Schulzeugnisses (Sekundarabschluss I - Realschulabschluss)
- Passbild
Die eingereichten Unterlagen müssen bis spätestens 20. März des jeweiligen Jahres vervollständigt sein, um berücksichtigt zu werden..
Sollte die Zahl der Bewerbungen unsere Kapazität an Schulplätzen übersteigen, führen wir ein Auswahlverfahren durch.
Verspätet eingereichte Bewerbungen finden nur Berücksichtigung, insofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen.
