

Kontakt
Daniel Burgdorf , OStR
Teamleiter
2-jährige Berufsfachschule Pflegeassistenz
0531 4704184 E-Mail schreibenBerufsfachschule Pflegeassistenz
Die zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule - Pflegeassistenz - ist eine nach der Niedersächsischen Verordnung über Berufsbildende Schulen geregelte Berufsausbildung.
Sie gliedert sich in einen theoretischen Teil mit 1800 Unterrichtsstunden und in einen praktischen Teil mit 960 Stunden (24 Wochen).
Welche Ziele verfolgt diese Berufsausbildung?
Der Besuch der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz ermöglicht den Berufsabschluss "staatlich geprüfte Pflegeassistentin" bzw. "staatlich geprüfter Pflegeassistent" sowie den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss und bei entsprechenden Leistungen des Erweiterten Sekundarabschlusses I. Die Berufsfachschule Pflegeassistenz ersetzt seit dem Schuljahr 2009/2010 die bisherigen einjährigen beruflichen Ausbildungen Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Heilerziehungshilfe.
Für Schülerinnen und Schüler hat der Bildungsgang beruflich orientierende, beruflich qualifizierende und weiterführende Bedeutung. Der Bildungs- und Berufsabschluss eröffnet Wege in weiterführende soziale, medizinische und pflegerische Ausbildungen mit Anrechnungsmöglichkeiten und sichert die Zugangsvoraussetzung für weiterführende Schulen.
Im Vordergrund dieser 2-jährigen Ausbildung stehen die beruflichen Handlungsfelder der Betreuung, Pflege und Versorgung von Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen und/oder sozialen Einschränkungen.
Welche Erwartungen werden an die Schülerinnen und Schüler gestellt?
Die Schülerinnen und Schüler müssen Freude im Umgang mit Menschen haben, die aufgrund ihrer körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen ein eingeschränktes Leben führen. Sie sollen Interesse und Verständnis für die zu pflegenden und zu betreuenden Menschen mitbringen und bereit sein, sich vorurteilsfrei deren Problemen und Bedürfnissen zu nähern. Das setzt ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen voraus. Wir erwarten von Schülerinnen und Schülern, die sich für diese Ausbildung interessieren, dass sie in ihrer Grundeinstellung ein positives Menschenbild zum Ausdruck bringen.
Die tägliche Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen bedeutet eine hohe Belastung für die Schülerinnen und Schüler. Ebenso prägen Stress und ein hohes Maß an Verantwortung den späteren Berufsalltag. Zuverlässigkeit und großes Verantwortungsbewusstsein für sich und die zu betreuenden Menschen sind unerlässliche Voraussetzungen für das berufliche Handeln in der Ausbildung wie im späteren Beruf. Wichtig ist auch, dass die Schülerinnen und Schüler Interesse an Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben und die Bereitschaft zur Teamarbeit mitbringen.
Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?
Voraussetzungen für einen Schulplatz in dieser Schulform sind u. a.:
- mindestens der Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand
Der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Erweitertes Führungszeugnis §30a BZRG) sowie der gesundheitlichen Eignung muss bei Beginn der Ausbildung vorliegen, nachdem die Bewerberin bzw. der Bewerber die Zusage eines Schulplatzes erhalten hat. Den Vordruck für die Beantragung des Führungszeugnisses sowie für den Nachweis des Immunschutzes erhalten Sie bei Zusage des Schulplatzes.
Über die Art und den Zeitpunkt dieser Nachweise informiert die Schule.
Wie wird der Unterricht organisiert?
Die zweijährige Ausbildung gliedert sich in Theorie- und Praxisblöcke. Sie beginnt mit den Einführungstagen und einem längeren Theorieblock.
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, der Heilerziehungspflege oder der ambulanten Pflege durchgeführt. Die praktische Ausbildung umfasst 960 Stunden (24 Wochen) in zwei Ausbildungsjahren und ist in vier Praxisblöcke von jeweils ca. 6 Wochen strukturiert.
Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den Lehrkräften beurteilt und in einer Note mit der Fachbezeichnung "Praxis - Pflegeassistenz - "
zusammengefasst.
Welcher Unterricht wird erteilt?
| Berufsübergreifender Lernbereich |
| Deutsch/Kommunikation Englisch/Kommunikation Mathematik Politik Sport Religion |
| Berufsbezogener Lernbereich - Theorie | |
| 1. | Arbeits- und Beziehungsprozesse mit den Lernfeldern |
| 1.1 | Berufliches Selbstverständnis entwickeln |
| 1.2 | Beziehungen gestalten |
| 2. | Unterstützung des Menschen mit den Lernfeldern |
| 2.1 | Menschen in ihrer Versorgung unterstützen |
| 2.2 | Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen |
| 3. | Pflege von Menschen mit den Lernfeldern |
| 3.1 | In stabilen Pflegesituationen pflegen und begleiten |
| 3.2 | Veränderungen im Gesundheitszustand wahrnehmen und adäquat reagieren |
| 4. | Optionale Lernangebote |
| Berufsbezogener Lernbereich - Praxis | |
| Praktische Ausbildung von 960 Stunden | |
Wie wird die praktische Ausbildung gestaltet?
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung mit einer Dauer von insgesamt 960 Zeitstunden in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, der Heilerziehungspflege oder anderen Pflegebereichen durchgeführt.
Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den Lehrkräften beurteilt und in einer Note mit der Fachbezeichnung "Praxis Pflegeassistenz" zusammengefasst.
Die Note "Praxis Pflegeassistenz" ist von besonderer Bedeutung.
Welche Berechtigungen ergeben sich mit dem Abschluss?
Staatlich geprüfte Pflegeassistentinnen/ Pflegeassistenten werden im Unterschied zu den Fachkräften des Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereichs als Assistenzkraft in der Altenpflege, der Heilerziehungspflege und der Gesundheits- und Krankenpflege eingesetzt. Die Qualifikation der staatlich geprüften Pflegeassistentin/ des staatlich geprüften Pflegeassistenten unterscheidet sich von den kurz ausgebildeten und angelernten Hilfskräften durch die staatlich geregelte zweijährige Berufsausbildung, die Breite und Tiefe der Ausbildung und deren integrativen Ansatz.
Mit dem erworbenen Berufsabschluss in der 2-jährigen Berufsfachschule - Pflegeassistenz - besteht nach Prüfung der Eignung zusätzlich die Möglichkeit, in die Klasse 2
- der 3-jährigen Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege,
- der 3-jährigen Ausbildung der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
- der 3-jährigen Ausbildung der Berufsfachschule Altenpflege
einzusteigen.
Darüber hinaus erfüllen die Schülerinnen und Schüler mit dem erfolgreichen Abschluss die Aufnahmevoraussetzungen der Fachschule Heilerziehungspflege, sowie der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit - Pflege Klasse 12.
Welche Kosten entstehen?
Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Es entstehen die üblichen Ausgaben u. a. für Lernmittel, Materialien, Erste-Hilfe-Kurs, Verpflegungskosten für hauswirtschaftlichen Unterricht, Besichtigungen, Exkursionen.
Eine Vergütung im praktischen Einsatz wird nicht gezahlt.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) einbezogen.
Wann und wo melde ich mich an?
Anmeldung
1. bis 20. Februar
Helene-Engelbrecht-Schule
Reichsstraße 31 - 34
38100 Braunschweig
Telefon: 0531 4704184 oder 4704185
Fax: 0531 4704188
Öffnungszeiten des Geschäftszimmers
Montag bis Donnerstag 7:30 bis 15:45 Uhr
Freitag 7:30 bis 13:30 Uhr
Ein Anmeldeformular ist über das Geschäftszimmer oder auf unserer Website im Bereich Wichtige Formulare erhältlich.
Mit der Anmeldung sind einzureichen:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Schulzeugnisses bzw. der Nachweis zur Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen
(Hauptschulabschlusszeugnis und/ oder
SEK I - Realschulabschlusszeugnis) - Passbild
